Mitte August wurde ein deutsches Ferienlager in Frankreich überschwemmt, ein Betreuer starb, das Camp musste evakuiert werden. Nun hat die französische Justiz die Schließung des von Deutschen betriebenen Campingplatzes in Südfrankreich angeordnet.
Die Leverkusener Jugendförderung St. Antonius müsse jegliche Aktivität auf dem Gelände einstellen, urteilte das Berufungsgericht von Nîmes. Die gesamte Anlage, die ohne Behördengenehmigung errichtet worden war, müsse abgebaut werden.
Der nördlich von Avignon gelegene Campingplatz war im August bei einem heftigen Unwetter überschwemmt worden, während dort ein von der Jugendförderung St. Antonius organisiertes Zeltlager stattfand. Ein 66-jähriger deutscher Betreuer starb. Mehr als hundert Kinder mussten in Sicherheit gebracht werden, neun erlitten leichte Verletzungen.
Schließung wurde schon Monate vorher gefordert
Bereits Monate vorher hatte die Gemeinde Saint-Julien de Peyrolas eine Schließung des Zeltplatzes gefordert, der in einem Überschwemmungsgebiet liegt. In erster Instanz war die Gemeinde gescheitert. Erst jetzt vor dem Berufungsgericht von Nîmes hatte sie Erfolg.
"Am Anfang waren wir die Bösen, die den Kindern verbieten wollten, in den Urlaub zu fahren", sagte der Anwalt der Gemeinde. "Aber wenn der erste Richter uns gefolgt wäre, hätte es dieses Drama nicht gegeben."
In einem getrennt laufenden Verfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden der Jugendförderung St. Antonius.
spiegel
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